EU-Verordnung 2024/2027 · Jetzt handeln

Cyber Resilience Act –
Sind Sie bereit?

Die EU macht Cybersicherheit zur Pflicht. Für Hersteller vernetzter Produkte läuft die Zeit: Die ersten Fristen greifen bereits im September 2026. Wir begleiten Sie sicher durch die Compliance.

Ihre Fristen auf einen Blick
11.12.2024
✓ In Kraft
CRA ist gültiges EU-Recht – keine nationale Umsetzung nötig
11.09.2026
⚠ in Kürze
Meldepflicht: Schwachstellen innerhalb 24h an ENISA melden
11.12.2027
⏳ Ende 2027
Vollständige Compliance: CE-Kennzeichnung für Cybersicherheit Pflicht
32%
deutscher Industrieunternehmen kennen die CRA-Anforderungen
38%
haben bislang keine einzige Maßnahme eingeleitet
15 Mio.
EUR maximales Bußgeld bei Verstößen gegen den CRA
2,5%
des weltweiten Jahresumsatzes als alternative Sanktion
Regulatorischer Rahmen

Was steckt hinter dem
Cyber Resilience Act?

Der Cyber Resilience Act (CRA) ist die erste EU-Verordnung, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für alle Produkte mit digitalen Elementen schafft, die auf dem europäischen Markt angeboten werden – und zwar über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg.

Anders als Richtlinien (z. B. NIS2) gilt der CRA als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – ohne nationales Umsetzungsgesetz. Er setzt damit dort an, wo NIS2 aufhört: nicht die Unternehmensinfrastruktur, sondern das Produkt selbst muss sicher sein.

Für Industrieunternehmen, die vernetzte Maschinen, Automatisierungssysteme, Steuerungen oder eingebettete Software entwickeln oder vertreiben, bedeutet das: Cybersicherheit ist kein optionaler Qualitätsfaktor mehr – sie wird zur CE-Pflicht.

Was der CRA konkret fordert
  • Secure by Design: Sicherheit muss von Beginn der Produktentwicklung berücksichtigt werden
  • Schwachstellenmanagement über den gesamten Produktlebenszyklus – inklusive Software Bill of Materials (SBOM)
  • Aktive Meldung ausgenutzter Sicherheitslücken innerhalb von 24 Stunden an ENISA und CSIRT
  • Sicherheitsupdates müssen über die gesamte Nutzungsdauer bereitgestellt werden
  • Standardmäßig sichere Werkseinstellungen – keine schwachen Standardpasswörter
  • Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung für Cybersicherheit ab 2027
Geltungsbereich

Wer ist betroffen – und warum
unterschätzen das viele?

Der Geltungsbereich ist bewusst weit gefasst. Betroffen sind alle, die Produkte mit digitalen Elementen in der EU herstellen, einführen oder vertreiben – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.

Maschinenbau & Automatisierung

Vernetzte SPS-Steuerungen, Robotersysteme, Anlagensteuerungen und jede Maschine mit Ethernet-Schnittstelle oder Fernwartungszugang fällt unter den CRA – auch wenn Software nur eine Nebenrolle spielt.

Embedded Systems & IoT

Eingebettete Systeme, Sensoren mit Netzwerkfähigkeit, Mikrocontroller und alle vernetzten Industriekomponenten – gerade Hersteller von Nischenprodukten werden überrascht sein, wie breit der CRA greift.

Industrielle Software & SCADA

Leitsysteme, SCADA-Applikationen, HMI-Software und jede Software mit lokaler Client-Komponente oder Update-Funktion muss CRA-konform sein – das betrifft auch maßgeschneiderte Industriesoftware.

Importeure & Händler

Nicht nur Hersteller tragen Verantwortung: Wer Produkte in die EU einführt oder weitervertreibt, haftet ebenfalls für CRA-Konformität – auch wenn die Entwicklung außerhalb der EU stattfindet.

Kritische & wichtige Produkte

Industriesteuerungen, Firewalls, Betriebssysteme und weitere Kategorien werden als „wichtig“ oder „kritisch“ eingestuft und unterliegen verschärften Anforderungen mit obligatorischer Drittstellenprüfung.

Lieferkette & Zulieferer

Der CRA adressiert ausdrücklich die gesamte Lieferkette. Wer Komponenten an OEMs oder Systemintegratoren liefert, wird von seinen Kunden zunehmend Nachweise über CRA-Konformität einfordern müssen.

Zeitplan & Verpflichtungen

Die Uhr läuft –
Fristen & Pflichten im Detail

Der CRA staffelt seine Anforderungen in drei Stufen. Wer jetzt wartet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern vor allem Marktverlust: Ohne CE-Kennzeichnung kein Verkauf in der EU ab Dezember 2027.

10. Dezember 2024 – Inkrafttreten
CRA ist geltendes EU-Recht
Die Verordnung (EU) 2024/2847 trat in Kraft. Übergangsfristen laufen – aber die Uhr tickt. Unternehmen, die jetzt beginnen, können strukturiert und ohne Kostendruck handeln.
11. Juni 2026 – Behördliche Infrastruktur
Konformitätsbewertungsstellen werden benannt
Die nationalen Behörden müssen bis zu diesem Zeitpunkt die Verfahren für Bewertung, Benennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen etabliert haben. Damit wird die Zertifizierungsinfrastruktur aktiviert.
11. September 2026 – Erste harte Frist
Meldepflicht für Schwachstellen wird verpflichtend
Ab diesem Datum müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken innerhalb von 24 Stunden als Frühwarnung an ENISA und das zuständige CSIRT melden. Ein vollständiger Bericht folgt innerhalb von 72 Stunden, ein Abschlussbericht nach 14 Tagen. Diese Pflicht gilt auch für Bestandsprodukte. Ein funktionierender Meldeprozess entsteht nicht über Nacht – Vulnerability-Monitoring, Eskalationsketten und Rufbereitschaft müssen vorab etabliert sein.
⚠ Jetzt: nur noch wenige Monate
11. Dezember 2027 – Vollständige Compliance
Kein Marktzugang ohne CRA-Konformität
Ab diesem Datum dürfen ausschließlich Produkte in Verkehr gebracht werden, die alle CRA-Anforderungen erfüllen – inklusive CE-Kennzeichnung für Cybersicherheit. Der Aufwand für Produktanpassungen, SBOM-Implementierung, Konformitätsbewertung und Dokumentation ist erheblich: Wer 2026 beginnt, wird zu wenig Zeit haben.
Risikobewertung

Was bei Nichteinhaltung
droht – konkret

Der CRA sieht empfindliche Sanktionen vor. Doch das eigentliche Risiko ist nicht das Bußgeld – es ist der Verlust des EU-Marktzugangs und das Haftungsrisiko gegenüber Kunden und Partnern.

15 Mio. €
Maximales Bußgeld bei schweren VerstößenVerstöße gegen grundlegende Cybersicherheitsanforderungen oder Meldepflichten können mit bis zu 15 Mio. EUR oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
10 Mio. €
Bußgeld für DokumentationsverstößeVerletzungen von Pflichten bezüglich Dokumentation, technischer Unterlagen oder Kooperationspflichten gegenüber Behörden werden mit bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Umsatzes geahndet.
Unser CRA-Gesprächsangebot

Vom Assessment zur
zertifizierungsfähigen Lösung

Mit unserer langjährigen Erfahrung in Embedded Systems, Automatisierungstechnik und Cybersicherheit begleiten wir Sie strukturiert durch den gesamten CRA-Compliance-Prozess.

01
CRA Gap-Analyse & Betroffenheitscheck

Wir tauschen uns mit Ihnen aus, welche Ihrer Produkte und Systeme unter den CRA fallen, geben Handlungsempfehlungen zur Klassifizierung Risikoklasse und unterstützen bei der Identifizierung von Lücken gegenüber den Anforderungen. Ergebnis: ein klares Bild Ihres Handlungsbedarfs.

02
Secure by Design – Produktarchitektur

Wir analysieren Ihre Produktarchitektur und implementieren Security-by-Design-Prinzipien direkt in Ihren Entwicklungsprozessen – sowohl für neue Produkte als auch für bestehende Systeme mit wesentlichen Änderungen.

03
SBOM-Implementierung & Schwachstellenmanagement

Wir unterstützen beim Aufbau einer vollständigen Software Bill of Materials (SBOM), implementieren automatisiertes Schwachstellen-Monitoring und etablieren die für September 2026 verpflichtenden Meldeprozesse.

04
Technische Dokumentation & Konformitätsbewertung

Wir unterstützen bei der Erstellung der geforderten technische Dokumentation, begleiten Sie durch den Konformitätsbewertungsprozess und bereiten – wo erforderlich – die Drittstellenprüfung für wichtige und kritische Produkte vor.

05
Meldeprozesse & Incident Response

Wir implementieren die technischen Voraussetzungen für die 24-Stunden-Meldepflicht, definieren Eskalationsketten, richten Monitoring-Infrastruktur ein und schulen Ihre Teams auf die neuen Abläufe.

06
Fortlaufende CRA-Compliance & Lifecycle-Support

Cybersicherheit endet nicht mit der Markteinführung. Wir begleiten Sie dauerhaft: Sicherheitsupdates über den Produktlebenszyklus, Reaktion auf neue Schwachstellen, Anpassungen bei regulatorischen Änderungen.

Warum aiXtrusion

Engineering meets Security –
aus einer Hand

Viele Beratungsangebote kommen aus der reinen IT-Security-Welt. Wir kennen zusätzlich die Realität industrieller Systeme, von der SPS bis zum Embedded-Prozessor.

Jahrelange OT/IT-Security-Erfahrung

Wir entwickeln seit Jahren sichere Lösungen für industrielle Umgebungen und kennen die besonderen Herausforderungen vernetzter Produktionssysteme aus eigener Praxiserfahrung.

Embedded Systems & Automatisierungskompetenz

Unsere Teams decken Embedded Software, Hardwareentwicklung, Leitsystemtechnik und industrielle Bildverarbeitung ab – wir verstehen Ihre Produkte technisch, nicht nur regulatorisch.

End-to-End-Begleitung

Von der Gap-Analyse bis zur CE-Kennzeichnung: Wir begleiten den gesamten Prozess – kein Handoff zwischen Beratern und Umsetzern, sondern ein Team, das Sie kennt.

Mittelstandsgerechte Vorgehensweise

CRA-Compliance muss nicht zwingend teuer sein. Wir priorisieren Maßnahmen nach Wirksamkeit und Aufwand und orientieren uns dabei an Ihrer Unternehmensrealität.

aiXtrusion GmbH · Systemhaus für Software- & Hardwareentwicklung
LeistungsschwerpunkteEmbedded, Automation, Bildverarbeitung, OT-Security
Cyber SecurityLangjährige Praxiserfahrung
CRA-BeratungGap-Analyse bis CE-Pflicht
ErstkontaktKostenlos & unverbindlich
Kostenloses Erstgespräch

Ihr CRA-Status –
in 60 Minuten klar.

In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, welche Ihrer Produkte betroffen sind, welche Fristen für Sie prioritär sind und welche nächsten Schritte Sinn ergeben. Ohne Verpflichtung, ohne Fachchinesisch.